Mitglied der Eidgenössischen Schätzungskommission, Kreis 4 10%
Die Eidgenössischen Schätzungskommissionen sind in Anwendung des Bundesgesetzes vom 20. Juni 1930 über die Enteignung (EntG) tätige erstinstanzliche eidgenössische Fachgerichte in Enteignungssachen. Die Kommissionen bestehen aus einem Präsidenten/einer Präsidentin, zwei Stellvertretern/Stellvertreterinnen und 15 Fachmitglieder (maximal), die vom Bundes-
gericht für eine sechsjährige Amtsdauer gewählt sind.
Im Rahmen der Gesamterneuerung der eidgenössischen Schätzungskommissionen sucht das Bundesgericht 1 Mitglied für folgenden Kreis:
- Kreis 4: deutschsprachige Gemeinden des Kantons Wallis
Mitglied der Eidgenössischen Schätzungskommission, Kreis 4
Ihre Aufgaben
- Festlegen von Entschädigungen für Liegenschaften und Teilflächen sowie Minderwerte
- Bearbeiten von Dossiers über Enteignungen nach Bundesrecht in Zusammenarbeit mit dem Präsidium der ESchK. Darunter fallen Nationalstrassen und Eisenbahnprojekte.
- Erstellen von Tätigkeitsberichten und Teilnahme an Sitzungen.
Ihr Profil
- Fundierte Fachkenntnisse im Immobilien-
bereich, vorzugsweise mit beruflichem Hintergrund als Architekt oder Ingenieur - Fachperson anderer Berufsgattungen mit Bezug zur Bewertung von Immobilien
- Verhandlungsgeschick und ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit
- Ausgezeichnete Kenntnisse der deutschen Sprache
Zusätzliche Informationen
Interessierte Personen werden gebeten, ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Lebens-
lauf, Motivationsschreiben, usw.) online einzureichen. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Frau Alexandra Lengen, Stellvertreterin der Kommission des Kreises 4:
E-Mail schreiben, 027 921 65 00.
Über uns
Eintritt:
1. Januar 2025 Bewerbungsfrist:
16. Juni 2024